Was ist ein Schöffe?
Ich habe in meinem Briefkasten einen Brief vom Amtsgericht Uelzen aufgefunden. Ohne den Umschlag geöffnet zu haben, hatte ich den Gedanken: ‚Was das wohl sein könnte? Ich habe doch gar nichts gemacht?!‘. Neugierig und etwas verängstigt öffnete ich den Brief und wurde mit den folgenden Worten eingeleitet:
„Sehr geehrter Herr Heinrich, für die Jahre 2024 bis 2028 sind Sie als Hauptschöffe für die Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg gewählt worden. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und hoffe, dass Sie in den kommenden Jahren Freude an Ihrem Ehrenamt haben werden.“
Danach wusste ich auf jeden Fall, dass ich nichts zu befürchten habe, ganz im Gegenteil: Man hat mich zum Schöffen gewählt und hat anscheinend einen guten Eindruck von meiner Person gewonnen. Schließlich habe ich ein sauberes Führungszeugnis und bekleide schon das öffentliche Amt in der Feuerwehr. Was bedeutet das jetzt eigentlich für mich…?
Ein Schöffe ist in Deutschland ein Mitglied eines Gerichts, welcher zu seiner Ausübung verpflichtet werden kann. Schöffen sitzen in Strafprozessen neben einem Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Sie haben das selbe Stimmrecht wie ein Berufsrichter. Sie sind nicht an Weisungen des Berufsrichters gebunden und haben daher ein nicht unerhebliches Mitspracherecht bei der Urteilsfindung. Die Schöffen werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Außerdem dürfen sie nicht vorbestraft sein und müssen in der Lage sein, ein hohes Maß an Verantwortung zu übernehmen.
Was für Verfahren erwarten einen?
Ein Hauptschöffe wird über die geplanten Sitzungstage eines Jahres im Voraus informiert. Der Schöffe erfährt jedoch vor dem eigentlichen Verhandlungstermin weder, wer Angeklagter ist, noch um welche Sache verhandelt wird. Das soll verhindern, dass sich der Schöffe außerhalb der Verhandlung eine voreingenommene Handlung einnimmt, denn er soll ohne Ansehen der Person nach bestem Wissen und Gewissen ein Urteil abgibt. Was aber sicher ist: So wie in meinem Fall (am Landgericht), werde ich mit jugendlichen Straftätern prozessieren, welche häufig Wiederholungstäter sein können. Es handelt sich also um junge Menschen, die noch ihr ‚richtiges Leben‘ noch in der Hand haben wenn sie auf die richtige Bahn einlenken.
Man darf jedoch das Amt des Schöffen nicht glorifizieren, z.B. um spannende Fälle mitzubeurteilen. Es ist eher so an dem Prozess beizuwohnen und wirklich das Urteil so zu fällen, dass es ‚im Namen des Volkes‘ nach bestem Wissen und Gewissen ausgesprochen werden kann. Eine gewisse Neugier ist jedoch menschlich, dennoch mache ich mir da nicht all zu viele Gedanken, denn ich möchte mein Amt gewissenhaft ausüben.
Und was nun?
Wenn man berufstätig ist, dann kann das schon zu einem gewissen Problem werden, denn man ist verpflichtet an den Sitzungen teilzunehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen zu solchen Sitzungen freizustellen. Das jeweilige Gericht zahlt dann die Aufwendungen wie Verdienstausfall und sonstige Ausgaben. Doch wenn man in einem kleinen Unternehmen tätig ist und deine Arbeitskraft dringend gebraucht wird, dann kann das schon zu einem gewissen Problem werden. Ich werde sofern ich meine Termine habe, mich mit meinem Arbeitgeber zusammensetzen und ihn darüber informieren, denn das Amt ist eben verpflichtend über die gesamte Amtsperiode, wenn man dazu ausgewählt wurde.
Da Schöffen der Schweigepflicht unterliegen, werde ich nur über die allgemeine Tätigkeit im Amt berichten, nicht jedoch über geführte Verhandlungen, der Entscheidungsfindung und werde sämtliche dieser Anfragen ablehnen, eben auch Gespräche, die meine Unparteilichkeit in Frage stellen könnten.